Ein besonders herausfordernder Fall aus unserer Praxis betraf ein 14-jähriges Mädchen, das sich über mehrere Wochen im Umfeld des Bonner Hauptbahnhofs aufhielt. Das Jugendamt erhielt Hinweise darauf, dass sie sich regelmäßig im Bahnhofsrevier bewegte, zeitweise als vermisst gemeldet war und Kontakt zu deutlich älteren Personen aus einem riskanten Milieu hatte. Schulbesuch fand seit Monaten nicht mehr statt, und ein stabiler familiärer Kontakt bestand praktisch nicht mehr.
Mehrere kurzfristige Unterbringungsversuche in Einrichtungen waren zuvor gescheitert, da das Mädchen wiederholt aus den Maßnahmen entwich und in das Bahnhofsgebiet zurückkehrte. Vor diesem Hintergrund wurde gemeinsam mit dem Jugendamt entschieden, eine aufsuchende einzelpädagogische Maßnahme einzuleiten.
Phase 1: Aufsuchende Kontaktaufnahme und Beziehungsaufbau
In der ersten Phase bestand die zentrale Aufgabe darin, überhaupt einen stabilen Kontakt zum Mädchen herzustellen. Zwei erfahrene pädagogische Fachkräfte unseres Trägers begannen deshalb mit regelmäßigen aufsuchenden Kontakten im Bahnhofsbereich.
Dabei ging es zunächst nicht darum, sofort eine Unterbringung durchzusetzen, sondern darum, Vertrauen aufzubauen und Präsenz zu zeigen. Die Fachkräfte suchten das Gespräch, boten Unterstützung an und versuchten, die Lebenssituation des Mädchens besser zu verstehen.
Das Mädchen reagierte anfangs sehr misstrauisch und distanziert. Sie war an Erwachsene gewöhnt, die schnell Forderungen stellten oder sie zurück in Einrichtungen bringen wollten. Deshalb wurde bewusst ein niedrigschwelliger Ansatz gewählt: kurze Gespräche, gemeinsame Wege zu einem Café, Unterstützung bei alltäglichen Dingen wie Essen oder Kleidung.
Über mehrere Wochen entstand langsam eine vorsichtige Beziehung. Das Mädchen begann, einzelne Teile ihrer Geschichte zu erzählen. Dabei wurde deutlich, dass sie sich im Bahnhofsrevier zwar vermeintlich frei bewegte, tatsächlich jedoch stark von älteren Personen beeinflusst wurde und immer wieder in riskante Situationen geriet.
Parallel dazu stand unser Team in engem Austausch mit dem zuständigen Jugendamt, der Polizei sowie einer spezialisierten Beratungsstelle für gefährdete Minderjährige im Straßenmilieu.
Phase 2: Übergang in eine geschützte Einzelmaßnahme
Nach mehreren Wochen der Kontaktarbeit erklärte sich das Mädchen schließlich bereit, eine zeitlich begrenzte Schutzmaßnahme auszuprobieren. In Abstimmung mit dem Jugendamt wurde eine einzelpädagogische Unterbringung in einem abgelegenen Waldhaus organisiert.
Diese Form der Unterbringung wurde bewusst gewählt. Ziel war es, dem Mädchen zunächst räumliche Distanz zum bisherigen Umfeld zu ermöglichen und einen Ort zu schaffen, an dem sie zur Ruhe kommen konnte.
Das Waldhaus wurde von einer festen pädagogischen Bezugsperson gemeinsam mit dem Mädchen bewohnt. Weitere Fachkräfte aus unserem Team unterstützten regelmäßig vor Ort. Der Fokus lag in dieser Phase auf:
- emotionaler Stabilisierung
- Aufbau von Vertrauen
- Reflexion der bisherigen Erfahrungen
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven
Der abgeschiedene Ort erwies sich als hilfreich, da er äußere Einflüsse stark reduzierte. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, dass der Alltag nicht isolierend wirkte. Gemeinsame Aktivitäten wie Kochen, Spaziergänge, kreative Projekte und strukturierte Gespräche halfen dabei, eine neue Alltagsstruktur aufzubauen.
Parallel arbeitete eine Psychologin aus unserem multiprofessionellen Team mit dem Mädchen an der Aufarbeitung belastender Erfahrungen.
Phase 3: Perspektivaufbau und Verselbstständigung
Nachdem sich das Mädchen über mehrere Monate stabilisiert hatte, begann die dritte Phase der Maßnahme. Ziel war nun, sie schrittweise wieder an ein Leben in einer städtischen Umgebung heranzuführen, ohne dass sie in alte Strukturen zurückfiel.
Gemeinsam mit ihr wurde eine Perspektive entwickelt, die folgende Schritte umfasste:
- Wiedereinstieg in schulische Bildung
- Aufbau eines neuen sozialen Umfelds
- Training lebenspraktischer Kompetenzen
- schrittweise Erweiterung ihrer Selbstständigkeit
Sie zog schließlich in eine kleine betreute Wohnform in einer anderen Stadt, in der sie weiterhin durch unser Team begleitet wurde. Die Betreuung konzentrierte sich zunehmend auf Verselbstständigungsprozesse, wie den Umgang mit Geld, Terminorganisation und die Entwicklung realistischer Zukunftspläne.
Nach etwa eineinhalb Jahren konnte die Maßnahme deutlich reduziert werden. Das Mädchen besuchte regelmäßig eine Schule, hatte stabile Bezugspersonen aufgebaut und bewegte sich sicherer im Alltag.
Fachliche Einordnung
Dieser Fall verdeutlicht besonders deutlich, dass bei hoch belasteten jungen Menschen häufig mehrstufige und sehr flexible Hilfesettings erforderlich sind. Klassische Gruppenangebote stoßen in solchen Situationen schnell an ihre Grenzen.
Die Kombination aus:
- aufsuchender Beziehungsarbeit
- temporärer Schutzmaßnahme in einem reizarmen Umfeld
- sowie anschließender städtischer Verselbstständigung
ermöglichte es in diesem Fall, einen nachhaltigen Entwicklungsprozess anzustoßen.
Gerade bei Jugendlichen, die sich bereits im Straßenmilieu bewegen, ist ein solcher individualisierter Ansatz häufig die einzige Möglichkeit, überhaupt wieder Zugang zu ihnen zu finden und langfristige Perspektiven zu eröffnen.
Von meinem iPhone gesendet